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Aufhebung: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Der Landkreis übermittelt eine erlassene und bekanntgegebene Allgemeinverfügung zur Aufhebung der erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung.

 

Melden Sie trotzdem gern weiterhin Wildvogelfunde, da der Landkreis auch nach Aufhebung aller Restriktionen, die Entwicklung in der Wildvogelpopulation weiterhin kritisch beobachtet.