Satzungen der Verbandsgemeinde
Das Satzungsrecht der Verbandsgemeinde Flechtingen ergibt sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Die Satzungen gelten räumlich für das Gebiet der Verbandsgemeinde, sachlich für die Angelegenheiten der Verbandsgemeinde und zeitlich gemäß den Regelungen in der jeweiligen Satzung.
Zum Recht der Verbandsgemeinde gehören alle vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Sie bilden – ergänzend zu den Gesetzen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt – die rechtliche Grundlage für das Verwaltungshandeln innerhalb der Verbandsgemeinde Flechtingen.
Die Hauptsatzung stellt dabei den grundlegenden Organisationsleitfaden der Verbandsgemeinde dar. Die Geschäftsordnung regelt die Abläufe und Verfahrensweisen in den Gremien der Verbandsgemeinde.
Ab dem 01.04.2025 werden auf unserer Internetseite zusätzlich barrierefreie Dokumente (Lesefassungen) bereitgestellt, um allen Menschen - insbesondere Personen mit Einschränkungen - einen besseren und uneingeschränkten Zugang zu unseren Informationen zu ermöglichen.
Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Flechtingen: | Lesefassung | Original |
(in Kraft seit 11.11.2024) |