Verbandsgemeinde Flechtingen

Formulare

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In dieser Rubrik sind Ihnen Formulare als elektronisch ausfüllbare PDF Dateien bereitgestellt.


SEPA Lastschriften - Datenschutz SEPA

Hinweise zum Ausfüllen - bitte beachten!

Folgende Angaben bitte nicht vergessen:

- das Aktenzeichen (Es steht immer auf dem entsprechenden Bescheid  …  Nr./AZ   oben rechts)

die Forderungsgruppe: z. B. Grundsteuer A, B, Hund,  z. B. Gewerbe,  z. B. Pacht oder Miete, 

    z. B. Elternbeitrag  Kita oder Hort

- Objekt-Nr.: steht auf dem Bescheid

- Bezeichnung: z. B. Lage des Objektes (Straße und Ort), z. B. beim Elternbeitrag Name des Kindes

- unbedingt ausfüllen: Ort, Datum und Unterschrift

Bitte im Original in der Verwaltung am Hauptsitz bzw. in den Außenstellen abgeben/einsenden.

Datenschutz Grundbesitzerabgaben, Zahlungsverkehr, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Spenden

Kitaformulare

Gewerbeformulare

Standesamtswesen

Anträge auf Sondernutzung und Ausnahmegenehmigungen

Ordnungsamt Allgemein

Rund um den Hund - Datenschutz Hundesteuern

Der erste Weg eines neuen Hundehalters sollte zur Verbandsgemeinde Flechtingen führen, um den Hund dort nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG) anzumelden. Das Formular zur Anmeldung eines Hundes erhält der Hundehalter im Ordnungsamt, Lindenplatz 11-15 in 39345 Flechtingen oder hier.

Wichtige Information für Halter von Hunden nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA)

Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) zum 01.03.2016, werden alle Halter von Hunden der Rassen:

·         Pitbull Terrier

·         American Staffordshire-Terrier

·         Staffordshire-Bullterrier

·         Bullterrier

·         sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03.2016 ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot gemäß § 3 Abs. 4 HundeG LSA für die o.g. Rassen gilt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 5 HundeG LSA ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 4 HundeG LSA Hunde der o.g. Rassen züchtet, vermehrt oder mit diesen handelt.