Formulare
Formulare
SEPA Lastschriften - Datenschutz SEPA
Hinweise zum Ausfüllen - bitte beachten!
Folgende Angaben bitte nicht vergessen:- das Aktenzeichen (Es steht immer auf dem entsprechenden Bescheid … Nr./AZ oben rechts)
- die Forderungsgruppe: z. B. Grundsteuer A, B, Hund, z. B. Gewerbe, z. B. Pacht oder Miete,
z. B. Elternbeitrag Kita oder Hort
- Objekt-Nr.: steht auf dem Bescheid
- Bezeichnung: z. B. Lage des Objektes (Straße und Ort), z. B. beim Elternbeitrag Name des Kindes
- unbedingt ausfüllen: Ort, Datum und Unterschrift
Bitte im Original in der Verwaltung am Hauptsitz bzw. in den Außenstellen abgeben/einsenden.
Datenschutz Grundbesitzerabgaben, Zahlungsverkehr, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Spenden
Kitaformulare
- Aufnahmeantrag Kindertagestätte und Hort mit Datenschutz
- Betreuungsvertrag von 0 Jahre bis Schuleintritt - gültig ab 01.06.2022
- Betreuungsvertrag Hort - gültig ab 01.06.2022
- Betreuungsvertrag in den Ferien - gültig ab 01.01.2020
- Satzung über die Förderung und Betreuung - gültig ab 01.01.2020
Gewerbeformulare
Standesamtswesen
Anträge auf Sondernutzung und Ausnahmegenehmigungen
Ordnungsamt Allgemein
Rund um den Hund - Datenschutz Hundesteuern
Der erste Weg eines neuen Hundehalters sollte zur Verbandsgemeinde Flechtingen führen, um den Hund dort nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG) anzumelden. Das Formular zur Anmeldung eines Hundes erhält der Hundehalter im Ordnungsamt, Lindenplatz 11-15 in 39345 Flechtingen oder hier.
Wichtige Information für Halter von Hunden nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA)
Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) zum 01.03.2016, werden alle Halter von Hunden der Rassen:
· Pitbull Terrier
· American Staffordshire-Terrier
· Staffordshire-Bullterrier
· Bullterrier
· sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03.2016 ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot gemäß § 3 Abs. 4 HundeG LSA für die o.g. Rassen gilt.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 5 HundeG LSA ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 4 HundeG LSA Hunde der o.g. Rassen züchtet, vermehrt oder mit diesen handelt.