Absage der Maifeuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Flechtingen 

Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Betreuungsforstamt Flechtingen, teilte mit, dass ab dem 30.04.2025 bis auf Widerruf für das Gebiet nördlich der Autobahn 2 die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen wurde.

 

Daher sind alle öffentlichen und privaten Maifeuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Flechtingen untersagt. 

 

Ausschließlich Feuer in einer Feuerschale sind unter größtmöglicher Vorsicht gestattet. 

 

Die Entscheidung welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, trifft grundsätzlich das Landeszentrum Wald. Die Waldbrandgefahrenstufen sind auf der Internetseite  landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de ersichtlich.