Verbandsgemeinde Flechtingen

Information zur Eheschließung

Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der beiden Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Mehr…

Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden (u.a. Kostenersparnis).

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Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung?

Beide Partner (deutsch) sind ledig:

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- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

- gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)

- Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde

- ist ein gemeinsames Kind vorhanden: Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde dieses Kindes

Beim gemeinsamen Kind braucht keine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist.

Einer oder beide Partner (deutsch) war(en) schon verheiratet:

- Unterlagen wie oben angegeben

- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit Auflösung, d.h. Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten. In Ausnahmefällen genügen die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit dem Eintrag dieser Auflösungen.

- Sollten Sie mehrmals verheiratet gewesen sein, so ist jede Ehe und deren Beendigung nachzuweisen.

Anmerkung:    In Einzelfällen sind zum Teil noch weitere Unterlagen erforderlich.

Eheschließung soll im Ausland stattfinden:

Bitte sprechen Sie unbedingt beim Standesamt vor, da je nach Wunschland unterschiedliche Erfordernisse zu beachten sind.

Eheschließung mit Ausländerbeteiligung:

Für ausländische Mitbürger gelten die o.g. Angaben nicht.

Bitte sprechen Sie unbedingt beim Standesamt vor, da die erforderlichen vorzulegenden Papiere von Land zu Land unterschiedlich sind.

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Wie lange ist die Anmeldung gültig?

Wenn kein Ehehindernis festgestellt wird, erlangt die Anmeldung sofort eine Gültigkeit von sechs Monaten. Mehr…

Das bedeutet, dass innerhalb dieser sechs Monate Ihr Eheschließungstermin liegen muss. Bei langfristigen Planungen bitte die Gültigkeitsdauer beachten.

Bei Auslandsbeteiligung gibt es auch Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.
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Wer kann die Eheschließung anmelden?

Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Mehr…

Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen (siehe Formular Vollmacht zur Eheschließung), die Anmeldung alleine vorzunehmen.

Bei Verhinderung beider Antragsteller kann auch ein gemeinsamer Vertreter bevollmächtigt werden.
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Wo kann die Eheschließung erfolgen?

Im Standesamtsbereich Flechtingen stehen Ihnen dafür 5 Trauzimmer zur Verfügung: Heiraten in der Verbandsgemeinde Flechtingen“.

Benötigen wir Trauzeugen?

Ein Trauzeuge wird von den Eheschließenden benannt und ist während der Trauung anwesend, um diesem Rechtsakt zu bezeugen. Mehr…

Zur standesamtlichen Trauung/Begründung einer Lebenspartnerschaft  sind in Deutschland seit dem 01.07.1998 keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben.

Es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen benannt werden.

Die einzige offizielle Pflicht des Trauzeugen besteht darin, seine Unterschrift in der Niederschrift über die Eheschließung zu leisten. Dazu muss er sich mit einem gütigen Personalausweis oder Reisepass gegenüber dem Standesbeamten ausweisen.

Die Trauzeugen sollen volljährig sein. Sie können mit Ihnen verwandt sein. Wenn die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie bitte für einen Dolmetscher sorgen.
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Was ist ein Aufgebot?

Seit 1998 ist der Begriff „Aufgebot“ weggefallen. An seine Stelle tritt die „Anmeldung der Eheschließung“. Mehr…

Damit ist auch gegenüber dem Aufgebot der einwöchige öffentliche Aushang weggefallen.

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Welche Hochzeitstage gibt es?

Eheschließung                               die grüne Hochzeit

Nach              1          Jahr              die baumwollene oder papierene Hochzeit

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Nach              5          Jahren          die hölzerne Hochzeit
Nach              6,5      Jahren           die zinnerne Hochzeit
Nach              7          Jahren          die kupferne Hochzeit
Nach              8          Jahren          die blecherne Hochzeit
Nach              10       Jahren           die bronzene oder Rosen-Hochzeit
Nach              12,5    Jahren           die Nickel- oder Petersilien-Hochzeit
Nach              15       Jahren           die gläserne oder Veilchen-Hochzeit
Nach              20       Jahren           die Porzellanhochzeit
Nach              25       Jahren           die Silberhochzeit
Nach              30       Jahren           die Perlenhochzeit
Nach              35       Jahren           die Leinwandhochzeit
Nach              37,5    Jahren           die Aluminiumhochzeit
Nach              40       Jahren           die Rubinhochzeit
Nach              50       Jahren           die goldene Hochzeit
Nach              60       Jahren           die diamantene Hochzeit
Nach              65       Jahren           die eiserne Hochzeit
Nach              70       Jahren           die Gnadenhochzeit
Nach              75       Jahren           die Kronjuwelenhochzeit

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Welche Gebühren habe ich zu zahlen?

Die Gebühren richten sich nach dem Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 20/2012 vom 26.10.2012, Tarifstelle 64).

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40,00 EUR    für die Prüfung der Ehefähigkeit

70,00 EUR    für die Prüfung der Ehefähigkeit wenn ausländisches Recht zu beachten ist

30,00 EUR    Durchführung der Eheschließung vor einem anderen, als dem für  die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt.

70,00 EUR    Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (z.B. am Samstag)

10,00 EUR    Eheurkunde

  5,00 EUR    für eine zweite oder jede weitere Eheurkunde soweit sie gleichzeitig und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

Zusätzliche Gebühren:

50,00 EUR    Raummiete Trauzimmer Schloss Altenhausen

50,00 EUR    Raummiete Trauzimmer Kurhaus Flechtingen

kostenlos      Trauzimmer in den Verwaltungsgebäuden Flechtingen, Erxleben und Calvörde

zw. ca. 5,00 – 30,00 EUR    Stammbuch der Familie

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