Information zur Eheschließung
Information zur Eheschließung
- Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?
- Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung?
- Wie lange ist die Anmeldung gültig?
- Wer kann die Eheschließung anmelden?
- Wo kann die Eheschließung erfolgen?
- Benötigen wir Trauzeugen?
- Was ist ein Aufgebot?
- Welche Hochzeitstage gibt es?
- Welche Gebühren habe ich zu zahlen?
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Ich habe meinen Namen geändert. Welche Institutionen muss ich informieren?
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Welche Personenstandsbücher lagern im Standesamt Flechtingen?
Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?
Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der beiden Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Mehr… Weniger…Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung?
Beide Partner (deutsch) sind ledig:
Mehr… Weniger…Wie lange ist die Anmeldung gültig?
Wenn kein Ehehindernis festgestellt wird, erlangt die Anmeldung sofort eine Gültigkeit von sechs Monaten. Mehr… Weniger…Wer kann die Eheschließung anmelden?
Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Mehr… Weniger…Wo kann die Eheschließung erfolgen?
Im Standesamtsbereich Flechtingen stehen Ihnen dafür 5 Trauzimmer zur Verfügung: „Heiraten in der Verbandsgemeinde Flechtingen“.
Benötigen wir Trauzeugen?
Ein Trauzeuge wird von den Eheschließenden benannt und ist während der Trauung anwesend, um diesem Rechtsakt zu bezeugen. Mehr… Weniger…Was ist ein Aufgebot?
Seit 1998 ist der Begriff „Aufgebot“ weggefallen. An seine Stelle tritt die „Anmeldung der Eheschließung“. Mehr… Weniger…Welche Hochzeitstage gibt es?
Eheschließung die grüne Hochzeit
Nach 1 Jahr die baumwollene oder papierene Hochzeit
Welche Gebühren habe ich zu zahlen?
Die Gebühren richten sich nach dem Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 20/2012 vom 26.10.2012, Tarifstelle 64).
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